Ergänzungsersuchen
vom Finanzamt wegen Krypto?

Eine Informationsanfrage, kein Strafverfahren. Die Antwort steht und fällt mit der Datenlage.

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Robert Thorn Johannes Anderl

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Hintergrund

Warum das Finanzamt nach Krypto fragt

Ein Ersuchen kommt selten aus dem Nichts. Drei Wege führen am häufigsten dorthin.

01_DAC8_ABGLEICH

DAC8-Abgleich

Seit 2026 erfassen regulierte Krypto-Dienstleister die Daten, gemeldet wird erstmals 2027. Nicht die Höhe löst die Rückfrage aus, sondern die Abweichung zur Erklärung.

02_SAMMELAUSKUNFT

Sammelauskunftsersuchen an Börsen

Ganze Kundenkreise können auf einmal abgefragt werden: in NRW rund 4.000 Konten bei bitcoin.de. Ab 2027 kommt der DAC8-Abgleich dazu.

03_ERKLAERUNGSLUECKE

Lücken in der Erklärung

Fehlen Krypto-Einkünfte in der Steuererklärung oder widersprechen sich die Angaben, kann das Finanzamt gezielt nach dem Zeitraum fragen.

Die Antwort

Was in die Antwort gehört

Das Schreiben nennt einen Zeitraum und eine Frist. Diese vier Teile gehören in die Antwort.

01_STEUERREPORT

Report aus dem Steuertool

Der Report für den angefragten Zeitraum, ohne offene Hinweise wie fehlende Historie, negative Bestände oder fehlende Labels.

02_ROHDATEN

Rohdaten und Wallet-Adressen

Die Exporte aller genutzten Börsen und eine Liste der Wallet-Adressen mit ihrer Blockchain. Sie belegen, woraus der Report entstanden ist.

03_ERLAEUTERUNG

Erläuterung der komplexen Vorgänge

DeFi, Cross-Chain-Swaps und Staking erklären sich nicht von selbst. Zu jedem Vorgang gehört ein Satz, was tatsächlich passiert ist.

04_ANSCHREIBEN

Das formelle Anschreiben

Formuliert und eingereicht wird die Antwort von der Steuerberatung. TX-Partner liefert die Unterlagen, auf die sie sich stützt.

Was das bedeutet

Woran die Antwort gemessen wird

Ob Ergänzungsersuchen in Österreich oder Auskunftsersuchen in Deutschland: Gefragt wird nach Handelsplattformen, Verwahrorten, Höhe der Einkünfte, den Unterlagen und der Berechnung. Fünf der sechs Punkte sind reine Daten-Anforderungen, der sechste ruht auf denselben Daten.

Die Frist

Sie liegt typisch bei zwei bis vier Wochen. Reicht das nicht, wird eine begründete Verlängerung meist gewährt.

Vollständigkeit

Gefragt ist der ganze Zeitraum, über alle Börsen und Wallets hinweg. Eine Teilantwort erzeugt Nachfragen und verlängert das Verfahren.

Die typischen Fehler

Unstrukturiert antworten, zu wenig liefern, die Frist verstreichen lassen. Alle drei enden bei derselben Rückfrage, nur später.

Schätzung bei Lücken

Bleibt die Antwort aus, kann das Finanzamt die Einkünfte schätzen. Belegte Zahlen aus der Historie ersetzen die Schätzung.

Was TX-Partner daraus macht

Erst die Daten, dann die Antwort.

01

Datenlage geprüft

TX-Partner sichtet Börsen, Wallets und den bestehenden Report und benennt, wo Belege fehlen.

02

Historie hergestellt

Fehlende Abschnitte werden aus On-Chain-Daten und Börsen-Exporten rekonstruiert, bis der angefragte Zeitraum lückenlos ist.

03

Übergabe an die Steuerberatung

Die Unterlagen gehen so aufbereitet weiter, dass die Steuerberatung die Antwort daraus formulieren kann.

Bereit?

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Wenn wir nicht die Richtigen für deinen Fall sind, sagen wir es im Gespräch.

Häufige Fragen

Das werden wir oft gefragt

Ein Ergänzungsersuchen ist eine Informationsanfrage, kein Strafverfahren. Antworten musst du innerhalb der genannten Frist, typisch zwei bis vier Wochen. Reicht die Zeit nicht, wird eine begründete Fristverlängerung meist gewährt.
Wenn du nicht fristgerecht antwortest, kann das Finanzamt die Einkünfte schätzen (§162 AO / §184 BAO). Eine vollständige, fristgerechte Antwort ersetzt die Schätzung durch deine tatsächlichen Zahlen.
Dringend empfohlen. Die Steuerberatung kennt die formalen Anforderungen und kann einschätzen, was offengelegt werden muss. TX-Partner bereitet die Krypto-Dokumentation auf, damit sie sofort damit arbeiten kann.
Fehlende Daten sind kein Grund, nicht zu antworten. Teilweise lassen sie sich rekonstruieren: On-Chain sichtbar sind Ein- und Auszahlungen; die Trades innerhalb einer Börse brauchen den Export oder eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO.
Wenn du bisher Krypto-Einkünfte nicht erklärt hast, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige in Frage kommen. Geprüft wird das vor der Beantwortung, und die Bewertung liegt bei der Steuerberatung. Ein bereits eingegangenes Ersuchen kann das Fenster dafür geschlossen haben.