Steuer & Österreich Aktualisiert: 7. April 2026 | 15 Min. Lesezeit

Krypto Steuer Österreich 2026: Was gilt und warum Dokumentation entscheidet

Robert Thorn, Co-Founder TX-Partner
Robert Thorn

Co-Founder & Spezialist für Krypto-Datenaufbereitung · · Aktualisiert:

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500+ Fälle Erfahrung
8Jahre Professionelle Erfahrung
Krypto Steuer Österreich 2026: Vollständiger Leitfaden

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Recherche öffentlicher Quellen (Gesetzestexte, Behörden-Veröffentlichungen, Fachpublikationen) und professioneller Erfahrung. Er gibt einen ersten Überblick, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt kein individuelles Beratungsgespräch mit einer Steuerberatung oder Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht. TX-Partner übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Informationen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ✓ Für Neuvermögen (ab 01.03.2021) gilt KEINE Haltefrist: KeSt 27,5% ist immer fällig. Altvermögen (vor 01.03.2021) ist mittlerweile steuerfrei
  • ✓ Neuvermögen wird mit AVCO bewertet, Altvermögen mit FIFO
  • ✓ Krypto-zu-Krypto-Tausch ist in Österreich kein steuerpflichtiges Ereignis
  • ✓ Staking-Rewards und Airdrops: Anschaffungskosten 0 Euro, steuerpflichtig erst beim Verkauf
  • ✓ Häufigster Fehler: unvollständiger Import führt zu negativen Beständen im Steuertool
  • ✓ Ab 2026 melden Exchanges via DAC8 an das Finanzamt, vollständige Dokumentation wird kritisch

Was der Krypto-Steuererklärung in Österreich regelmäßig im Weg steht, ist nicht das Steuerrecht. Es ist die Dokumentation dahinter.

Praxiseinblick

Ein Kunde von TX-Partner stieg Ende 2024 in Krypto ein und war bis Anfang 2026 aktiv. 5.000 Transaktionen, 20 Wallets, 8 Blockchains, aktives On-Chain-Trading auf Solana und Base. Beim ersten Öffnen des Krypto-Steuertools: 2.000+ Fehlermeldungen. Anschaffungskosten 0 Euro. Negative Bestände. Ein Steuerreport, der so nicht beim Finanzamt eingereicht werden kann.

Nach der gemeinsamen Arbeit mit TX-Partner: 0 Fehlermeldungen, korrekte Kostenbasis, einreichbarer Report. Was sich geändert hat: nicht das Tool, sondern die Vollständigkeit der Krypto-Dokumentation.

Dieser Leitfaden erklärt, was in Österreich 2026 bei der Krypto-Steuer gilt, welche Fehler am häufigsten auftreten und was du konkret tun kannst, bevor dein Steuerreport beim Finanzamt landet.

01 Was in Österreich steuerpflichtig ist

Krypto wird in Österreich seit der ökosozialen Steuerreform als Kapitalvermögen behandelt. Realisierte Gewinne aus Neuvermögen (erworben ab 01.03.2021) unterliegen der Kapitalertragsteuer (KeSt) von 27,5%, unabhängig von der Haltedauer. Altvermögen (erworben vor 01.03.2021) unterlag den alten Spekulationssteuer-Regeln mit einer Jahresfrist. Da alle Altvermögen-Bestände mittlerweile länger als ein Jahr gehalten werden, sind sie heute steuerfrei.

Steuerpflichtige Ereignisse

Folgende Vorgänge lösen in Österreich einen steuerpflichtigen Tatbestand aus:

  • Verkauf von Krypto gegen Fiat (Euro, Dollar): der klassische Fall, Gewinn ist steuerpflichtig
  • DeFi-Rewards und Liquidity-Pool-Erträge: laufende Besteuerung als Kapitalertrag im Zufluss-Zeitpunkt
  • NFT-Verkäufe: steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (progressiv, nicht KeSt 27,5%); Haltefrist von 1 Jahr gilt; Freigrenze von 440 Euro pro Jahr

Airdrops und Staking-Rewards werden in Österreich gleich behandelt: Die Anschaffungskosten betragen jeweils 0 Euro, beim Zufluss entsteht keine Steuerpflicht. KeSt fällt erst beim späteren Verkauf gegen Fiat an, dann auf den vollen Erlös.

Kein steuerpflichtiges Ereignis in Österreich: Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge (ETH gegen BTC, SOL gegen USDC) lösen in Österreich keine Steuerpflicht aus.

Was nicht steuerpflichtig ist

  • Kauf von Krypto: begründet die Kostenbasis, ist aber kein steuerpflichtiges Ereignis
  • Tausch Krypto gegen Krypto: ETH gegen BTC, SOL gegen USDC und ähnliche Swaps sind in Österreich kein steuerpflichtiger Vorgang
  • Transfer zwischen eigenen Wallets: kein Verkauf, kein steuerpflichtiger Vorgang, muss aber als solcher nachgewiesen werden
  • Halten von Krypto: keine Steuer auf unrealisierte Gewinne

Was das für die Dokumentation bedeutet: Ob ein Vorgang steuerpflichtig ist oder nicht, muss nachvollziehbar sein. Ein Krypto-zu-Krypto-Swap ist steuerfrei, aber nur wenn er korrekt als solcher klassifiziert ist. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist steuerneutral, aber nur wenn beide Seiten im Steuertool erfasst sind. Die Steuerregeln sind klar, die Herausforderung liegt in der lückenlosen Dokumentation.

Wichtig: Haltefrist in Österreich

Für Neuvermögen (erworben ab 01.03.2021) gilt in Österreich: keine Haltefrist. Krypto-Gewinne sind immer mit KeSt 27,5% steuerpflichtig, egal wie lange gehalten. Altvermögen (erworben vor 01.03.2021) unterlag der alten Spekulationsfrist von einem Jahr. Da alle diese Bestände mittlerweile deutlich länger als ein Jahr gehalten werden, sind sie 2026 steuerfrei.

Altvermögen (Assets, die vor dem 01.03.2021 erworben wurden) ist heute in der Regel steuerfrei, da die einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen ist. Die Frage bei Altvermögen ist daher nicht mehr die Steuer, sondern der Nachweis, dass es sich tatsächlich um Altvermögen handelt.

02 KeSt 27,5% — Wie die Berechnung funktioniert

Die Grundformel ist einfach: Gewinn gleich Verkaufserlös minus Anschaffungskosten minus Nebenkosten. Der Steuersatz beträgt 27,5%. Verluste aus Krypto-Transaktionen können mit anderen Kapitalerträgen im gleichen Jahr verrechnet werden, also auch mit Aktiengewinnen oder Dividenden. Nicht möglich ist die Verrechnung mit Einkünften aus Arbeit oder Selbstständigkeit.

Alt- vs. Neuvermögen: Zwei Regelwerke parallel

Der Stichtag 01.03.2021 teilt alle Krypto-Assets in zwei Kategorien mit unterschiedlichen Bewertungsregeln. Das betrifft sowohl die Frage, welcher Steuersatz gilt, als auch die Methode, nach der die Anschaffungskosten berechnet werden.

Kriterium Altvermögen (vor 01.03.2021) Neuvermögen (ab 01.03.2021)
Stichtag Erworben vor 01.03.2021 Erworben ab 01.03.2021
Bewertungsmethode FIFO (First In, First Out) AVCO (Durchschnittskostenmethode)
Krypto-zu-Krypto-Tausch Kein steuerpflichtiges Ereignis Kein steuerpflichtiges Ereignis
Steuersatz bei Verkauf Steuerfrei (Spekulationsfrist abgelaufen) 27,5% KeSt
Relevanz 2026 Nur noch ca. 20% der Fälle Regelfall, betrifft fast alle

AVCO steht für den gleitenden Durchschnittspreis. Die Anschaffungskosten werden als gewichteter Durchschnitt aller Käufe derselben Coin-Art auf derselben Adresse berechnet. Ein Beispiel: Du kaufst 1 BTC für 30.000 Euro und später 2 BTC für je 45.000 Euro. Der AVCO beträgt dann (30.000 + 90.000) / 3 = 40.000 Euro pro BTC. Wichtig: AVCO wird pro Wallet-Adresse berechnet, nicht über alle Wallets hinweg. Blockpit berechnet AVCO nativ, CoinTracking verwendet die ATM-Methode (Austrian Tax Method), die zum gleichen Ergebnis führt.

Rechenbeispiel: KeSt mit AVCO

  • Kauf 1: März 2024 — 1 ETH zu 3.000 €
  • Kauf 2: Oktober 2024 — 2 ETH zu 2.400 €
  • AVCO: (3.000 + 4.800) / 3 = 2.600 € pro ETH
  • Verkauf: Februar 2025 — 1 ETH zu 3.500 €

Gewinn: 3.500 − 2.600 = 900 €. KeSt 27,5% = 247,50 €. Nach dem Verkauf bleibt ein Restbestand von 2 ETH mit unverändertem AVCO von 2.600 €. Hätte der zweite Kauf in der Dokumentation gefehlt, wäre der AVCO nur 3.000 € gewesen und der berechnete Gewinn niedriger. Die Dokumentation hätte den Report verfälscht.

Wer ausschließlich seit 2022 oder später handelt, muss sich nur mit AVCO befassen. Wer noch Assets aus 2020 oder früher hat, führt zwei Regelwerke parallel.

In der Praxis haben noch etwa 2 von 10 Kunden Altvermögen im Portfolio. Die häufige Frage dabei ist nicht mehr die Dokumentation, sondern die Steuerplanung: Wie viel Altvermögen habe ich noch, wo liegt es, und wie gehe ich damit um? Für die meisten Krypto-Aktiven in Österreich ist Altvermögen heute kein Thema mehr.

Wichtig bei gemischten Portfolios: Alt- und Neuvermögen müssen im Steuertool sauber getrennt sein. Der Grund: Das Tool rechnet stur nach den Regeln und achtet nicht darauf, welche Positionen du langfristig halten möchtest. Ohne klare Trennung kann es zu ungewollten Veräußerungen kommen, weil das Tool Altvermögen in die AVCO-Berechnung einbezieht, obwohl es steuerlich anders behandelt wird.

Cross-Broker-Verlustausgleich

Verluste auf einer Exchange können nicht automatisch mit Gewinnen auf einer anderen verrechnet werden. Wer das nutzen möchte, muss es selbst über die Beilage E1kv machen. Details dazu im Abschnitt Verlustausgleich.

03 Verlustausgleich: Wie Verluste verrechnet werden

Verluste aus Krypto-Transaktionen können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Das umfasst Aktiengewinne, Dividenden und Zinserträge. Nicht möglich ist die Verrechnung mit Einkünften aus Arbeit, Selbstständigkeit oder Vermietung.

Automatischer Verlustausgleich bei Bitpanda

Bitpanda führt als österreichische Depotbank einen automatischen Jahresausgleich durch. Das bedeutet: Gewinne und Verluste aus Trades auf Bitpanda werden am Jahresende gegengerechnet und die KeSt-Belastung entsprechend korrigiert. Der Ausgleich umfasst alle auf Bitpanda getätigten Trades, auch für transferierte Assets, sofern die Kostenbasis hinterlegt wurde.

Cross-Broker-Verlustausgleich via E1kv

Sobald mehr als eine Plattform genutzt wird (z.B. Bitpanda + Binance + Self-Custody), funktioniert der automatische Ausgleich nicht mehr. In diesem Fall muss der Verlustausgleich selbst über die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung gemacht werden. So funktioniert es:

  • Alle Plattformen zusammenführen: Krypto-Steuertool mit allen Exchanges und Wallets bestücken, damit ein Gesamtbild entsteht
  • Gesamtergebnis berechnen: Das Tool berechnet den Saldo aus allen Gewinnen und Verlusten über alle Plattformen hinweg
  • E1kv ausfüllen: Kapitalerträge und Verluste aus Krypto in der Beilage E1kv eintragen. Hier können auch Verluste aus anderen Kapitalerträgen (Aktien, Dividenden) gegengerechnet werden
  • Zu viel gezahlte KeSt zurückholen: Wurde über Bitpanda oder einen anderen Broker bereits KeSt abgeführt, kann der Überschuss über die E1kv zurückgeholt werden

Häufiger Fehler beim Verlustausgleich

Viele verzichten auf den Cross-Broker-Verlustausgleich, weil sie nicht wissen, dass es möglich ist. Wer auf mehreren Plattformen handelt und auf einer Verluste realisiert hat, verschenkt ohne E1kv bares Geld. Voraussetzung: Die Dokumentation aller Plattformen muss vollständig in einem Krypto-Steuertool zusammengeführt sein.

04 DeFi, Staking und NFTs in Österreich

Das Steuerrecht gilt. Die praktische Umsetzung ist komplex. DeFi-Erträge, Staking-Rewards und NFT-Verkäufe haben in Österreich unterschiedliche steuerliche Behandlung. Gemeinsam ist ihnen: Kein Protokoll und kein Marktplatz liefert automatisch aufbereitete Steuerberichte. Ohne manuelle Dokumentation fehlt die Grundlage für jeden Steuerreport.

DeFi — Was gilt?

Liquidity Mining, Yield Farming, Lending: Alle Rewards sind beim Zufluss steuerpflichtig und müssen zum Kurswert im Zufluss-Zeitpunkt bewertet werden. DEX-Swaps auf Uniswap, Jupiter oder anderen dezentralen Börsen (z.B. ETH gegen einen anderen Token) sind in Österreich kein steuerpflichtiges Ereignis, solange kein Verkauf gegen Fiat stattfindet.

Cross-Chain-Bridges sind steuerneutral, da es sich um einen Krypto-zu-Krypto-Vorgang handelt. Die Anschaffungskosten des ursprünglichen Tokens übertragen sich auf den gebridgten Token. Für die Dokumentation bedeutet das: Die Bridge-Transaktion muss im Steuertool korrekt als Transfer oder Swap klassifiziert werden, damit die Kostenbasis erhalten bleibt.

Staking

Bei klassischem On-Chain-Staking (du validierst Transaktionen oder delegierst an einen Validator) werden die Rewards wie Airdrops behandelt: Anschaffungskosten 0 Euro, beim Zufluss keine Steuerpflicht. KeSt fällt erst beim späteren Verkauf gegen Fiat an, dann auf den vollen Erlös.

Bei Exchange-Staking kommt es darauf an, was die Plattform mit deinen Assets tatsächlich macht. Wird dein Krypto an andere Nutzer verliehen, handelt es sich steuerlich um Lending und die Rewards sind beim Zufluss steuerpflichtig. Ob es sich um echtes Staking oder Lending handelt, steht in den Terms der jeweiligen Plattform und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Für die Dokumentation bedeutet das: Alle Staking-Zuflüsse müssen mit Datum, Betrag und Coin erfasst werden. Zusätzlich sollte dokumentiert sein, ob es sich um On-Chain-Staking oder Exchange-basiertes Lending handelt, da die steuerliche Behandlung unterschiedlich ist. Was eine vollständige Krypto-Dokumentation umfasst, beschreibt der Grundlagenartikel.

NFTs

NFT-Verkäufe sind in Österreich steuerpflichtig, aber nicht mit der pauschalen KeSt 27,5%. Es gilt der persönliche Einkommensteuersatz (progressiv, 0 bis 55%). Zusätzlich gilt die Spekulationsfrist: Nach einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn aus dem NFT-Verkauf steuerfrei. Wichtig: Es gibt eine Freigrenze von 440 Euro pro Jahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Gewinn ist Erlös minus Anschaffungskosten in Euro, bewertet zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion. Gas Fees sind als Anschaffungsnebenkosten ansetzbar, müssen aber dokumentiert werden. NFT-Marktplätze wie OpenSea oder Magic Eden liefern keine aufbereiteten Steuerberichte. Die Dokumentation muss über ein Krypto-Steuertool erfolgen, wobei in vielen Fällen manuelle Eingriffe nötig sind, weil NFT-Transaktionen nicht immer korrekt erkannt werden.

05 Broker vs. Self-Custody — Wer rechnet ab?

Österreichische Broker (Bitpanda)

Bitpanda übernimmt als österreichische Depotbank seit Jänner 2024 die automatische KeSt-Abrechnung für Assets, die dort gehandelt und verwahrt werden. Nutzer können ihre Anschaffungskosten selbst angeben oder als Altvermögen kennzeichnen. Ohne diese Angabe rechnet Bitpanda pauschal mit 50% des Verkaufserlöses als Kostenbasis. Das bedeutet: Wer Krypto von einer anderen Exchange zu Bitpanda transferiert, sollte die Kostenbasis aktiv hinterlegen, sonst wird zu viel KeSt einbehalten.

Internationale Exchanges (Coinbase, Binance, Kraken)

Internationale Exchanges führen keine KeSt ab. Sie liefern Steuerberichte als Exportdateien, die in Blockpit oder CoinTracking importiert werden müssen. Ein häufiges Problem in der Praxis: Ältere Transaktionen fehlen, weil die API nur begrenzte Zeiträume abdeckt oder weil CSV-Exporte Lücken haben.

Self-Custody (MetaMask, Ledger, Hardware Wallets)

Bei selbst verwahrten Wallets liegt die vollständige Verantwortung bei dir. Jede Wallet-Adresse muss im Krypto-Steuertool eingetragen sein. Alle Blockchain-Transaktionen müssen korrekt importiert und klassifiziert werden. Wer mehrere Wallets auf verschiedenen Chains hat und das nicht vollständig erfasst, bekommt negative Bestände und Fehlermeldungen im Steuertool.

Praxis-Hinweis: Transfers zwischen Wallets

Wer Krypto zwischen eigenen Wallets oder zwischen Broker und eigenem Wallet transferiert, muss sicherstellen, dass das Steuertool diesen Transfer korrekt als internen Transfer klassifiziert, nicht als Kauf oder Verkauf. Fehlt die Gegenseite des Transfers, entstehen falsche Gewinne oder negative Bestände.

06 Krypto-Steuertools richtig einsetzen

Blockpit und CoinTracking können für österreichische Nutzer korrekte Steuerreports erzeugen. Der Österreich-Modus mit AVCO-Berechnung ist in beiden Tools verfügbar. Aber: Das Ergebnis ist nur so gut wie die importierten Daten.

Was Krypto-Steuertools können

  • Automatische Steuerberechnung nach österreichischem Regelwerk (AVCO für Neuvermögen)
  • API-Import von den großen Exchanges
  • Blockchain-Adressen-Import für ETH, BTC, Solana und andere Chains
  • Steuerreport als PDF für Finanzamt und Steuerberater

Wo manuelle Nacharbeit nötig ist

  • Fehlende historische Daten rekonstruieren, wenn Exchanges oder Wallets nicht mehr verfügbar sind
  • DeFi-Transaktionen korrekt klassifizieren, besonders bei komplexen Protokollen
  • Airdrops erkennen und richtig kategorisieren
  • Schenkungen und interne Transfers korrekt einordnen

Wenn Daten fehlen oder falsch klassifiziert sind, rechnet das Tool trotzdem. Nur falsch. Der Steuerreport sieht dann formal fertig aus, ist aber nicht einreichbar. Negative Bestände, Unlabeled Transactions und fehlerhafte Anschaffungskosten sind die sichtbaren Symptome.

Schritt-für-Schritt-Übersichten zu den häufigsten Fehlern: Blockpit Fehler und Hinweise beheben und CoinTracking Fehler korrigieren.

07 Häufige Fehler in der Praxis (aus 500+ Fällen)

Der Kunde aus der Einleitung ist kein Einzelfall. Über 2.000 Fehlermeldungen bei 5.000 Transaktionen: Das klingt nach einem extremen Ausreißer, ist es aber nicht. Komplexe Portfolios mit mehreren Chains, vielen Wallets und aktivem DeFi-Trading enden fast immer mit erheblichen Problemen im Krypto-Steuertool, wenn die Dokumentation nicht lückenlos mitgeführt wurde.

Fehler im Steuertool sind kein technisches Problem. Sie sind ein Symptom fehlender oder unvollständiger Krypto-Dokumentation.

Das sind die drei häufigsten Fehlerquellen, die TX-Partner in der Praxis sieht:

1. Datenlücken durch unvollständigen Import

Das ist mit Abstand der häufigste Fehler. Nicht alle Wallets wurden eingetragen, nicht alle Historien wurden importiert, Vorjahre wurden weggelassen oder bestimmte Chains fehlen komplett. Das Ergebnis sind negative Bestände im Steuertool: Das Tool sieht einen Verkauf, kennt aber keinen vorherigen Kauf. Die daraus berechneten Gewinne sind falsch. Je früher das Portfolio begann, desto wahrscheinlicher fehlen ältere Daten.

Wenn historische Daten nicht mehr abrufbar sind oder nachgetragen werden müssen: Krypto-Historien rekonstruieren zeigt die typischen Szenarien.

2. Transfers als Kauf oder Verkauf klassifiziert

Wenn eine Überweisung zwischen eigenen Wallets nicht als interner Transfer erkannt wird, entstehen Fantasie-Gewinne oder negative Bestände. Das passiert besonders häufig bei Transfers zwischen Exchanges und eigenen Wallets, bei Bridge-Transaktionen und bei Wallets, die erst nachträglich ins Tool eingetragen werden.

3. DeFi komplett vergessen

Rewards aus Liquidity Pools, Staking-Auszahlungen, Yield-Farming-Erträge: Wer diese nicht erfasst, hat eine lückenhafte Datenbasis. Das führt nicht nur zu falschen Steuerberechnungen, sondern auch dazu, dass spätere Verkäufe dieser Assets keine Kostenbasis haben und damit als Vollgewinn ausgewiesen werden.

Was eine revisionssichere Krypto-Dokumentation ausmacht, beschreibt der TX-Dokumentationsstandard. Bei Bank- und Behördenanfragen zur Herkunft der Mittel gibt es zusätzlich den Mittelherkunftsnachweis für Krypto.

08 Fristen und Meldung 2026

Einkommensteuererklärung 2025

Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Fristen für die Einkommensteuererklärung:

  • FinanzOnline (elektronisch): 31.03.2026
  • Papierformular: 30.06.2026
  • Mit Steuerberater: Automatische Verlängerung möglich, oft bis 31.03.2027

Für Krypto-Gewinne aus Self-Custody, DeFi und Cross-Broker-Transaktionen wird die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung benötigt. Bitpanda-Gewinne, die vollständig über den Jahresausgleich abgerechnet wurden, müssen dort nicht nochmal eingetragen werden.

Dokumentationspflicht gilt immer

Unabhängig davon ob Gewinne, Verluste oder ein Nullergebnis vorliegen: Die Krypto-Dokumentation muss vollständig geführt werden. Spätestens mit DAC8 ab 2026 werden Exchanges automatisch an die Finanzbehörden melden. Das Finanzamt wird die gemeldeten Daten mit der Steuererklärung abgleichen. Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist daher keine Option, sondern Pflicht.

DAC8 — Was ab 2026 anders wird

Ab 2026 sind Krypto-Exchanges verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzbehörden zu melden. Das Finanzamt bekommt strukturierte Daten direkt von den Börsen und gleicht sie mit der Steuererklärung ab. Abweichungen können Rückfragen auslösen. Was DAC8 für die Krypto-Dokumentation konkret heißt, beschreibt der Artikel DAC8 und was das für deine Dokumentation bedeutet.

Für die Praxis bedeutet das: Eine vollständige und korrekte Krypto-Dokumentation ist nicht mehr optional. Wer bisher unvollständige Steuerreports eingereicht hat, sollte das vor der nächsten Erklärung korrigieren.

Checkliste: Krypto-Dokumentation Österreich

Eine korrekte Krypto-Steuererklärung beginnt mit einer vollständigen Krypto-Dokumentation, lange bevor die Daten beim Steuerberater landen. Diese Punkte solltest du vor der Abgabe geprüft haben.

Was du vor der Steuererklärung prüfen solltest

  • Alle Wallets im Steuertool eingetragen? Jede Chain, jede Adresse. ETH, Arbitrum, Base, Solana, BSC, Polygon.
  • Alle Jahrgänge importiert? Auch Vorjahre ab dem ersten Kauf, nicht nur das aktuelle Jahr.
  • Keine negativen Bestände? Negative Bestände bedeuten fehlende Daten und müssen vor der Einreichung bereinigt werden.
  • Österreich-Modus korrekt eingestellt? AVCO für Neuvermögen ab 01.03.2021 muss im Krypto-Steuertool aktiv sein.
  • DeFi und Staking erfasst? Rewards, Liquidity-Pool-Erträge und Staking-Auszahlungen müssen als Zuflüsse dokumentiert sein.
  • Interne Transfers korrekt klassifiziert? Überweisungen zwischen eigenen Wallets oder Exchanges müssen als Transfer, nicht als Kauf/Verkauf eingetragen sein.
  • CSV-Exporte und API-Daten gesichert? Börsen können Daten löschen oder den Betrieb einstellen. Historische Exporte sollten lokal gesichert sein.

Wer bei einem oder mehreren Punkten der Checkliste unsicher ist, sollte das vor der Abgabe klären. TX-Partner prüft deine Krypto-Dokumentation im kostenlosen Doku-Check und gibt eine klare Einschätzung, was passt und wo nachgebessert werden muss.

Robert Thorn

Co-Founder & Spezialist für Krypto-Datenaufbereitung

Robert Thorn ist Co-Founder von TX-Partner. Bringt Erfahrung aus über 500 dokumentierten Krypto-Portfolios mit, von einfachem Bitcoin-Handel bis zu sechsstelligen DeFi-Setups über mehrere Chains und Jahre. Schließt die Lücke zwischen Rohdaten und sauberer Doku für Steuer und Banken in AT und DE.

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Häufige Fragen zur Krypto Steuer in Österreich

Für Neuvermögen (erworben ab 01.03.2021) gibt es in Österreich keine Haltefrist: Krypto-Gewinne sind immer mit KeSt 27,5% steuerpflichtig, egal wie lange gehalten. Für Altvermögen (erworben vor 01.03.2021) galt die alte Spekulationsfrist von einem Jahr. Da alle Altvermögen-Bestände mittlerweile länger als ein Jahr gehalten werden, sind diese heute steuerfrei.

Ja. Verluste müssen angegeben werden und können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen im gleichen Jahr verrechnet werden, also auch mit Aktiengewinnen oder Dividenden. Nicht möglich ist die Verrechnung mit Einkünften aus Arbeit oder Selbstständigkeit.

Negative Bestände bedeuten, dass Transaktionen fehlen, meist fehlende Import-Daten für frühere Käufe oder nicht erfasste Wallet-Transfers. Das Finanzamt akzeptiert keinen Steuerreport mit negativen Beständen. Diese müssen vor der Abgabe korrigiert werden, indem die fehlenden Daten nachgetragen werden.

DeFi-Erträge wie Liquidity-Mining-Rewards und Lending-Zinsen sind in Österreich steuerpflichtig. Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge auf DEX sind hingegen kein steuerpflichtiges Ereignis. Bei On-Chain-Staking sind Rewards beim Zufluss nicht steuerpflichtig (Anschaffungskosten 0 Euro, KeSt erst beim Verkauf). Bei Exchange-Staking kommt es darauf an, ob es sich um echtes Staking oder Lending handelt. Airdrops haben ebenfalls Anschaffungskosten von 0 Euro.

Airdrops sind beim Zufluss nicht steuerpflichtig. Die Anschaffungskosten betragen 0 Euro. KeSt fällt erst beim späteren Verkauf an, dann auf den vollen Erlös. Staking-Rewards werden in Österreich gleich behandelt: ebenfalls Anschaffungskosten 0 Euro, steuerpflichtig erst beim Verkauf.

Verluste aus Krypto können mit anderen Kapitalerträgen (Aktien, Dividenden, Zinsen) im selben Kalenderjahr verrechnet werden. Bei mehreren Plattformen muss der Verlustausgleich selbst über die Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung gemacht werden. Voraussetzung: Alle Plattformen müssen in einem Krypto-Steuertool zusammengeführt sein.

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